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Informationen zum Besuch des Kindergartens

In Götzis bieten wir verschiedene Kindergartenformen an:
Regelkindergarten mit Mittagsbetreuung
Ganztagskindergarten
Waldkindergarten
Mehr dazu erfahren Sie direkt bei den einzelnen Kindergärten.

Wer darf den Kindergarten besuchen?

Kinder, die das 4. Lebensjahr bis zum Stichtag 1. September, vollendet haben.

Sofern noch freie Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können diese von 3-jährigen Kindern in Anspruch genommen werden.

Anmeldung

Die Eltern werden von der Marktgemeinde Götzis schriftlich verständigt. Außerdem wird die Zeit der Anmeldung im Götzner Gemeindeblatt und auf der Homepage der Marktgemeinde Götzis bekannt gegeben.

Kindergartenweg

Für die Beaufsichtigung der Kinder auf dem Weg zum und vom Kindergarten sind nach dem Gesetz die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verantwortlich. Der Kindergartenerhalter übernimmt keine Haftung!

Inklusionsgruppen

In unseren Kindergärten sind alle Kinder willkommen. Hier werden in einer Kleingruppe auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf speziell eingegangen.

Sprachförderung

Für Kinder mit Nicht-deutscher Muttersprache wird im Kindergarten die Sprachförderung mit dem KIKUS Programm gestaltet.

 

Kosten

Informationen zu den Kosten erhalten Sie unter der Rubrik: Tarife