Dem Land Vorarlberg und den Gemeinden ist es ein Anliegen, die Entwicklung der Kinder zu fördern, Eltern zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Eine der folgenden finanziellen Voraussetzungen muss gegeben sein:
- Bezug von Mindestsicherung oder
- Bezug von Wohnbeihilfe oder
- geringes Haushaltseinkommen (die Einkommensgrenzen sind online abrufbar unter: Leistbare Kinderbetreuung – Soziale Staffelung (vorarlberg.at)